19. ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die Lage in Bezug auf das humanitäre Völkerrecht und di
e Menschenrechte in Syrien immer mehr verschlechtert, und hebt hervor, dass die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Menschenrechtsverteidigern, ihre Aufgaben wahrzunehmen, in Syrien aufgrund der internationalen Verpflichtungen
des Landes geachtet werden müssen; weist erneut darauf hin, dass jedem Menschen das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung zusteht und es sich bei diesem Recht um ein Grundrecht handelt; verurtei
...[+++]lt alle Verletzungen der Pressefreiheit und auch die Gewalt, der Journalisten in Syrien ausgesetzt sind;