Ziel des Richtlinienentwurfs ist eine
Modernisierung der Bestimmungen des bestehenden Textes unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie der beiden Nichtdiskriminierungs-Richtlinien, die im letzten Jahr auf der Grundlage des Artikels 13 des Vertrags angenommen worden waren (Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied
der Rasse oder der ethnischen Herkunft und Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehand
...[+++]lung in Beschäftigung und Beruf).