13. ist der Auffassung, dass die Bürger der Europäischen Union von der Kommission
dasselbe Ausmaß an Transparenz erwarten sollten, ungeachtet dessen, ob sie eine förmliche Beschwerde einlegen oder ob sie gemäß dem Vertrag ihr Recht wahrnehmen, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten; fordert folglich, dass der Petitionsausschuss regelmäßige und klare Informationen darüber erhält, in welche Phase ein Vertragsverletzungsverfahren, zu dem auch eine Petition eingereicht wurde, deren Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, eingetreten ist, oder dass der Ausschuss andernfalls gleichberechtigt mit dem Rat Zugan
...[+++]g zu der entsprechenden Datenbank der Kommission erhält;