C. in der Erwägung, dass die Zahl der eingegangenen Petitionen im Vergleich zur Gesamtbevö
lkerungszahl der EU eher bescheiden anmutet, wodurch deutlich wird, dass eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der EU das Petitionsrecht, oder seine mögliche Nützlichkeit als ein Mittel, die Aufmerksamkeit der Institutionen der EU und der Mitgl
iedstaaten auf ihre Anliegen und Probleme zu lenken, noch nicht kennt; in der Erwägung, dass obwohl einige Bürgerinnen und Bürger der EU das Petitionsverfahren kennen, dennoch weiterhin viel Verw
...[+++]irrung über die Tätigkeitsbereiche der EU herrscht, wie aus der hohen Zahl unzulässiger Petitionen (39,4 %) deutlich wird;