D. in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Thessaloni
ki vom 19. und 20. Juni 2003 seine Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der Thessaloniki-Agenda bekräftigt hat und dass der Europäische Rat von Brüssel vom 15.
und 16. Juni 2006 nochmals seine Absicht bestätigt hat, an den bestehenden Verpflichtungen gegenüber den südosteuropäischen Staaten mit Blick auf einen künftigen Beitritt festzuhalten (gegenüber der Türkei und Kroatien, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, der ehemaligen jugoslaw
...[+++]ischen Republik Mazedonien als Kandidatenland und den Staaten des westlichen Balkans, bei denen es sich um potentielle Kandidaten handelt), wobei er die Notwendigkeit betont hat, dass die Union "bei einer Erweiterung in politischer, finanzieller und institutioneller Hinsicht arbeitsfähig bleibt",