Alle Mitgliedstaaten müssen sämtliche Arten von sexue
llem Missbrauch von Kindern kriminalis
ieren, und für alle europäischen Bürger, die sich eines Sexualverbrechens
an Kindern in einem beliebigen Land inner- oder außerhalb der Europäischen Union schuldig machen, müssen E
U-weit einheitliche extraterritoriale strafrech ...[+++]tliche Bestimmungen gelten.