4. In bezug auf die Entwicklungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem reibungslosen Funktionieren des EWR-Abkommens hat der EWR-Rat - den Interimsbericht 1995 des Gemeinsamen Ausschusses zur Kenntnis genommen und die Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses gewürdigt; - seine Genugtuung über die allgemeine Durchführung des Abkommens zum Ausdruck gebracht und festgestellt, daß die am EWR teilnehmenden EFTA-Länder effektiv in die Entwicklung des Binnenmarktes einbezogen sind; - bekräftigt, daß er an den im EWR-Abkommen vorgesehenen Entscheidungsfindungs- und Entscheidungsverfahren festhält; in diesem Zusammenhang hielt er es auch in Zukunft für erforderlich, bei der Ausarbeitung neuer EU-Rechtsvorschriften, die für das EWR-Abkommen von Belang
...[+++]sind, für einen wirksamen Informations- und Konsulta- tionsprozeß zu sorgen und neue gemeinschaftliche Rechtsvorschriften nach ihrer Annahme durch die Gemeinschaft unverzüglich in das EWR-Abkommen einzufügen; - die Dynamik des Abkommens hervorgehoben und festgestellt, daß das Abkommen auf einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit hin angelegt ist; - Einvernehmen darüber erzielt, daß die die Zusammenarbeit auf Ministerebene betreffenden Bestimmungen des Abkommens uneingeschränkt genutzt werden sollten, damit der EWR-Rat seine Aufgabe, der Durchführung des Abkommens den erforderlichen politischen Impuls zu verleihen und dem Gemeinsamen Ausschuß allgemeine Leitlinien vorzugeben, wirksam wahrnehmen kann. 5. Hinsichtlich der außenpolitischen Beziehungen hat der EWR-Rat - die in der Anlage wiedergegebene gemeinsame Erklärung über die Ausgestaltung eines verstärkten politischen Dialogs über Themen von gemeinsamem außenpolitischem Interesse angenommen und einen Meinungsaustausch über verschiedene außenpolitische Bereiche von gegenseitigem Interesse geführt; - die Bereitschaft der EU zur Kenntnis genommen, die EWR-Länder aufzufordern, sich den Erklärungen, Initiativen und gemeinsamen Maßnahmen der EU anzuschließen, wenn sie dies für erfo ...