32. verweist darauf, dass die früheren Haushaltslinien des Kapitels A-30 durch grundlegende Rechtsakte abgedeckt werden und einem begrenzten Finanzrahmen unterliegen, der 2006 ausläuft; unterstreicht deshalb den extrem begrenzten Handlungsspielraum in diesem Bereich; unterstreicht die Bedeutung von Städtepartnerschaften und hat beschlossen, die Mittel dafür auf dem Niveau von 2005 beizubehalten; stellt ferner fest, dass der Grundsatz der Ausschreibung für alle Prog
ramme im Jahre 2006 voll zum Tragen kommen wird und dass eine Zweckbestimmung von Mitteln nicht länger möglich ist; fordert die Kommission auf, eine notwendige Überbrückung
...[+++]slösung vorzuschlagen, um Lücken bei der Finanzierung für Begünstigte zu vermeiden, die zwischen den beiden Systemen auftreten könnten;