In der Erwägung, dass die Beschwerden be
treffend die Fauna, Flora und Biodiversität eher Punkte betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Globalgenehmigung für die Abbautätigkeit fallen; dass es hier darum geht, über die Revision des Sektorenplans zwecks der Eintragung eines neuen Abbaugebiets zu befinden; dass die meisten Fragen betreffend die Fauna, Flora und Biodiversität im Rahmen des Antrags auf eine Globalgenehmigung zur konkreten Durchführung des Projekts, das Gegenstand der Revision des vorliegenden Sektorenplans ist, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, der die Revision unterworfen wird, und der Genehmigung, die
...[+++]erteilt werden könnte, beantwortet werden;