O. in der Erwägung, dass Ereignisse wie der Arabische Frühling
im Nahen Osten und Nordafrika den Blick erneut auf die Problematik im Zusammenhang mit der Demokratisierung und den Verantwortlichkeiten in Menschenrechtsangelegenheiten gelenkt haben, was d
en Waffenhandel mit diesen Ländern betrifft; in der Erwägung, dass durch die Ereignisse des Arabischen Frühlings nochmals belegt wurde, dass der Gemeinsame Standpunkt und seine acht Kriterien wie auch breiter angelegte internationale Übereinkommen wie der Vertrag über den Waffenhandel absolut no
twendig un ...[+++]d wichtig sind; in der Erwägung, dass durch eine weitsichtige Herangehensweise in Bezug auf künftige Initiativen und Berichten lehrreiche Schlüsse aus diesem Sachverhalt gezogen werden könnten, insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe von gehandelten Waffen an nichtstaatliche Akteure, wie in Libyen, und mögliche direkte Lieferungen an Aufständische, wie in Syrien;