Im dritten Teil des Kla
gegrunds führen die klagenden Parteien eine ungerechtfertigte Gleichbehandlung an, insofern in den angefochtenen
Bestimmungen nicht unterschieden werde zwischen den Flexi-Job-Arbeitnehmern, die im Dienst eines Arbeitgebers mit einer Registrierkasse stünden, und den Flexi-Job-Arbeitnehmern, die im Dienst eines Arbeitgebers ohne Registrierkasse stünden, während es sich um nicht vergleichbare Kategorien handele, die
ungleich behandelt ...[+++] werden müssten.