...18. Oktober 2002 festgelegten Standort des Gewerbegebiets zurückkommt, der im Projekt zur Umgehungsstrasse Hannut enthalten ist; dass er seine Forderung damit begründet, dass hierbei eine bessere Neugestaltung des Städtebaus durchgeführt würde, was eine schonendere Aufteilung der Böden geböte; dass er ebenfalls bezweifelt, dass diese Standortalternative die unbebauten Flächen innerhalb der Umgehungsstrasse nicht aufwertet; In der Erwägung, dass diese Beschwerde unbegründet ist, dass das berücksichtigte Projekt in eine Neuordnung des Stadtgeb
iets einfliesst und neben einem bestehenden gemischten Gewerbegebiet (ZAEM) und teilweise in
...[+++] einem Bauerwartungsgebiet mit industriellem Charakter liegt; dass in der Inzidenzstudie im Übrigen belegt wurde, dass, wie im Vorentwurf dargelegt, die Ausweisung eines Gewerbegebiets in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Wohngebiete unzweckmässig wäre; In der Erwägung, dass sich der CRAT und der CWEDD der Standortalternative anschliessen, die die Regierung in ihrem Erlass vom 18. September 2003 berücksichtigt hat; Berücksichtigung der allgemeinen Empfehlungen des CWEDD In der Erwägung, dass der CWEDD in seinen verschiedenen Stellungnahmen einige allgemeine Überlegungen hinsichtlich des Änderungsverfahrens sowie allgemeine Empfehlungen hinsichtlich der etwaigen Umsetzung der Projekte vorgebracht hat; In der Erwägung, dass er die zur Umsetzung des Prioritätsplans durchgeführte Evaluierung nur dann für sachdienlich hält, sofern die Schaffung der Infrastruktur an eine erneute Untersuchung der Auswirkungen durch die Ansiedlung der Unternehmen geknüpft sei; dass er fordert, dass im Laufe der Niederlassung der Betriebe während jeder Besiedlungsphase des Gewerbegebiets eine ökologische Bewertung vorzunehmen sei, um das Projekt in seiner Gesamtheit zu beurteilen; In der Erwägung, dass das CCUE (Lastenheft für Umwelt und Städtebau), dessen Umsetzung durch Art. 31bis des CWATUP vorgeschrieben ist, höchstens für zehn Jahre Gültigkeit haben wird; dass dessen Verlängerung zwangsläufig eine neue Untersuchung der Situation herbeiführen und ermöglichen wird, die Anweisungen den vor Ort festgestellten Veränderungen und den in der Zwischenzeit ermittelten zusätzlichen Angaben anzupassen; dass diese erneute Untersuchung gegebenenfalls Gelegenheit bieten wird, eine Neuausweisung bzw. eine Änderung der Zweckbestimmung, die angemessen wären, vorzunehmen; dass dieses Verfahren ermöglichen wird, dem vom CWEDD vorgebrachten Vorschlag weitestgehend zu entsprechen; In der Erwägung, dass der CWEDD im Anschluss erneut auf seine Empfehlungen hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Mobilität, Verkehr und Raumordnung verweist; dass er die im CCUE auferlegte Verpflichtung zur Umsetzung der Mobilitätspläne, die eine Förderung der Nutzung umweltschonender und öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen werden, begrüsst; dass er darauf besteht, dass sich Fussgänger und Radfahrer in den neuen Gewerbegebieten auf sichere Weise fortbewegen können; In der Erwägung, dass dieser Vorschlag zweckmässig erscheint; dass es angebracht ist, diese Sicherheitsvorschriften in die Auflagen einfliessen zu lassen, die das CCUE enthalten sollte; In der Erwägung, dass darüber hinaus der Wunsch, diese neuen Gewerbegebiete an die öffentlichen Verkehrsmittel anzuschliessen, nicht mit der Politik der Regierung in Widerspruch steht; dass das wallonische Nahverkehrsnetz so beschaffen ist, dass die verkehrsintensiven Hauptstandorte des Gebiets bedient werden, und dieses Netz, zumal es in erster Linie aus Strassen besteht, problemlos und ohne grössere Investitionen an die Zunahme des Verkehrs an verkehrsintensiven Standorten angepasst werden kann; dass andererseits die Eisenbahn, auf Grund ihrer strukturellen Kosten, nur dann zur Lösung von Mobilitätsproblemen herangezogen werden kann, sofern grosse Entfernungen und hohe Passagierzahlen gegeben sind; dass die Eisenbahn infolgedessen nur in Kombination mit anderen, in erster Linie das Strassennetz nutzenden Verkehrsmitteln den Grossteil des jeweiligen Transportbedarfs der KMU, die sich in den neuen Gewerbegebieten niederlassen sollen, decken kann; dass die nachhaltigen Mobilitätsziele des CWEDD infolgedessen durch eine Kombination von Schiene und Strasse umgesetzt werden können, die in den im CCUE vorgeschriebenen Mobilitätspläne zu berücksichtigen ist; Besondere Überlegungen In der Erwägung, dass den folgenden besonderen Aspekten Rechnung zu tragen ist: - Vereinbarkeit des Projekts mit dem SDER Bezüglich des Projekts war die Regierung der Auffassung, dass die Einrichtung des Gebiets den laufenden Entwicklungen und der Raumstruktur des SDER, für das die Stadt Hannut als Drehscheibe im ländlichen Raum fungiert, gerecht werde und das Projekt in den Rahmen einer Neuordnung des Stadtgebiets falle, wobei es die Erweiterung eines bestehenden gemischten Gewerbegebiets darstelle und teilweise an die Stelle eines Bauerwartungsgebiets mit industriellem Charakter trete. ...