Gegen diese Regeln verstos
se die Französische Gemeinschaft, da sie ihrer Regierung die Genehmigung erteilt habe, alle französischsprachigen Ve
reinigungen aus den Randgemeinden (die notwendigerweise zum niederländischen Sprachgebiet gehörten) und aus den Sprachgrenzgemeinden (die ebenfalls zum niederländischen Sprach
gebiet gehörten) zu bezuschussen, und somit auch andere Vereinigungen als diejenigen, auf die sich Artikel 5 des Geset
...[+++]zes vom 21. Juli 1971 beziehe.