F. in der Erwägung, dass bei vielen Dossiers die legislativen Verhandlungen gezeigt haben, dass bestimmte Themen von den Organen unters
chiedlich ausgelegt werden; in der Erwägung, dass gemäß Artikel 37a seiner Geschäftsordnung die Ausschüsse des Parlaments bei der Prüfung eines Vorschlags, in dem delegierte Rechtsakte vorgesehen sind, den Rechtsausschuss um eine Stellungnahme ersuchen können; in der Erwägung, dass die Konferenz der Präsidenten am 13. Januar 2012 eine gemeinsame Linie gebilligt und am 19. April 2012 einen horizontalen Ansatz angenommen hat, der von den einzelnen Ausschüssen zu verfolgen ist, um Divergenzen zu überwin
...[+++]den; in der Erwägung, dass diese gemeinsame Linie vom Parlament weiterentwickelt werden muss, indem es eigene Kriterien für die Anwendung der Artikel 290 und 291 AEUV festlegt und sich um eine Einigung mit dem Rat und der Kommission in Bezug auf diese Kriterien bemüht;