12. äußert Sorge im Hinblick auf die Auswirkungen des Systems des Römischen Statuts auf die Opfer, die
Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von den Verbrec
hen betroffen sind, welche der Zuständigkeit des IStGH unterliegen; hält es für wichtig, sicherzustellen, dass Opfer und betroffene Gemeinschaften Zugang zur Informationen über die Arbeit des Strafgerichts haben und dessen Tätigkeit verstehen, und dass die Rechte und Interessen der Opfer für die Gemeinschaft des Römischen Statuts in Anbetracht der Tatsache, dass der IStGH ein Justizorgan ist, das die
...[+++] primäre Aufgabe der Staaten ergänzt, Opfern von Straftaten individuell oder kollektiv Schutz, Zugang zum Recht sowie effektive Wiedergutmachung zu bieten, ein vorrangiges Anliegen sein sollten; vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten