119. bringt seine umfassende Unterstützung für die Arbeit der VN zur Wahrung der Rechte und der Teilhabe von Frauen zum Ausdruck; fordert die EU auf, eine gezielte Kampagne zur politischen und wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen durchzuführen und Initiativen gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Frauenmorde zu unterstützen; unterstützt die Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit; fordert die EU-Delegationen auf, spezielle Maßnahmen zur Rolle der Außenhilfe und der Entwicklungszusammenarbeit in ihren lokalen Strategien zur Anwendung der EU-Leitlinien in Bezug auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Fr
...[+++]auen und Mädchen, einschließlich Zwangsehen, einzuführen; betont, dass sich die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten in diesem Bereich sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union nicht auf die Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen in jeglicher Form, also physischer, psychischer, sozialer oder wirtschaftlicher Art, beschränken darf und dass der nicht nach Geschlechtern differenzierten Erziehung von Jungen und Mädchen ab dem jüngsten Alter Vorrang einzuräumen ist; fordert die Kommission und den Rat auf, Drittländern weiterhin nahezulegen, den Rechten der Frau bei der Ausarbeitung innerstaatlicher Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen und dafür zu sorgen, dass alle diesbezüglichen Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden;