E
r befasste sich vor allem mit der Rangordnung der Kriterien, aufgrund deren ein Mitgliedstaat dafür zuständig ist, den Antrag eines Asylbewerbers zu prüfen, der die Grenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, mit den Fällen, in denen sich dieser Asylbewerber für einen bestimmten Zeitraum in einem an
deren Mitgliedstaat aufgehalten hat, und mit den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Fristen, die in der Verordnung für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats oder die Überstellung eines Asylbewerber
...[+++]s an diesen Mitgliedstaat vorgesehen sind.