22. stellt fest, dass der Bürgerbeauftragte 2010 einen Sonderbericht vorlegte, weil die Kommissi
on die Freigabe von Dokumenten und die Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten im Geiste völliger Transparenz verweigert hatte; erinnert daran, dass der Bericht des Petitionsausschusses über den Sonderbericht vom Parlament am 25. November 2010 angenommen wurde; erinn
ert daran, dass die Kommission in der angenommenen Entschließung aufgefordert wurde, sich gegenüber dem Europäisc
hen Parlament zu ver ...[+++]pflichten, ihrer Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten nachzukommen;