(c) vorrangige Wirkstoffe, vorrangige
Kulturpflanzen oder nicht nachhaltige Verfahren zu identifizieren, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, oder um bewährte Verfahren zu ermitteln,
mit denen sich das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Vermeidung von Risiken für Gesundheit und Umwelt –
einschließlich der Gefahren – sowie der Abhängigkeit von Pestiziden, erreichen lässt, und die Übernah
...[+++]me nicht chemischer Alternativen für den Pflanzenschutz zu fördern und anzuregen.