(18) Im Falle von als Treibstoff verwendetem Flüssiggas (LPG) und Erdgas ist die Bevorzugung in Form von niedrigeren Mindestbeträgen bei der allgemeinen Energieverbrauchsteuer sowie die Möglichkeit einer Steuerbefreiung insbesondere angesichts der
Notwendigkeit, den Marktanteil erneuerbarer Energiequellen zu steigern, langfristig nicht gerechtfertigt und sollte daher mittel
fristig abgeschafft werden, insbesondere angesichts der Notwendigkeit, die Vorau
ssetzungen dafür zu schaffen ...[+++], dass sich der Marktanteil von erneuerbaren Energiequellen erhöhen kann.