38. hält es für dringend erforderlich, baldmöglichst die technischen Normen für Biokraftstoffe festzulegen und die Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Die
selkraftstoffen und deren Beziehung zum Einsatz von Biokraftstoffen zu überprüfen, ohne die umwelt- und gesundheitspolitischen Überlegungen, auf die sich diese Maßnahme stützt, außer Acht zu lassen; betont, dass die bestehenden Stand
ards erst angepasst werden sollten bzw. die Richtlinie 98/70/EG erst abg
...[+++]eändert werden sollte, nachdem die Kommission ihre Abschätzung der Auswirkungen des Einsatzes von Benzin- und Dieselmischungen mit einem höheren Anteil an Biokraftstoffen auf die Luftqualität abgeschlossen hat;