3. fordert die Kommission auf, möglichst rasch klarzustellen, welcher Betrag von modulationsbezogenen Mitteln von den direkten Beihilfen abzuziehen ist; fordert ferner Klarstellung dahingehend, welcher Anteil dieser Mittel auf den zweiten Pfeiler der GAP übertragen werden soll, um die Programme für die ländliche Entwicklung zu finanzieren; unterstreicht, dass klargestellt werden muss, für welchen Zeitraum diese Beträge im Rahmen des zweiten Pfeilers verfügbar sein und wie s
ie verwendet werden sollen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Ausgabenplanung für den ersten Pfeiler der GAP auf jährlicher Grundlage, für den zweiten Pfeiler j
...[+++]edoch auf mehrjähriger Grundlage erfolgt;