E
in Schritt in die richtige Richtung ist auch die Maßnahme, durch die ab 2005 die Arbeitgeber, wenn sie junge Menschen einstellen, die erstmals Arbeit suchen,
oder Personen, die wieder in den Arbeitsmarkt eintreten, nachdem sie die als GYES bzw. GYET bezeichneten Leistungen bezogen haben, um Kinder betreuen zu können, oder nachdem sie Leistungen bezogen haben, um Angehörige pflegen zu können, in den Genuss einer Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge um 50 % kommen, während sie bei Einstellung von Personen über 50 Jahren, die als
...[+++]Langzeitarbeitslose registriert sind, ganz von der Pflicht zur Entrichtung des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags befreit werden und auf diese Befreiung auch Anspruch haben, wenn sie Bezieher der Sozialleistungen GYES oder GYET einstellen (und der Arbeitnehmer auf einem Teilzeitarbeitsplatz beschäftigt wird) (Ungarn).