Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV und in Einklang mit den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 mittels delegierter Rechtsakte technische Regulierungsstandards in folgenden Bereichen zu erlassen: die Einzelheiten, die für die verschiedenen Arten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften zu melden sind, die Einzelheiten des Antrags auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung eines Transaktionsregisters, die Einzelheiten der Verfahren, die Transaktionsregister bei der Überprüfung der Einzelheiten von Wertpapierfinanzier
ungsgeschäften, die ihnen gemeldet wurden, anzuwenden haben,
...[+++] die Häufigkeit und die Einzelheiten der Veröffentlichung von Daten der Transaktionsregister, die Anforderungen an diese Daten und der Zugang zu ihnen, sowie erforderlichenfalls eine genauere Angabe des Inhalts des Anhangs .