Sachbeiträge der Leiter und Hauptp
artner oder der mit ihnen verbundenen Rechtspersonen während des in Artikel 1 genannten Zeitraums im Wert von mindestens 965 250 000 EUR, die sich aus den Kosten zusammensetzen, die diesen bei der Durchf
ührung zusätzlicher Tätigkeiten außerhalb des Arbeitspl
ans des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2, die zu den Zielen der gemeinsamen Technologieinitiative „Cl
ean Sky“ beitragen, ...[+++]entstehen.