a) In der Erwägung, dass einigen Beschwerdeführern zufolg
e die Verlegung der Hochspannungsleitung geprüft werden müsse; dass der in der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehene alternative Verlauf der Hochspannungsleitung auf seine Durchführbarkeit hin geprüft werden müsse;
dass die Position bestimmter Hochspannungsmasten problematisch sei, insbesondere im Hinblick auf den Leitungsverlauf über Eck, die Anordnung der Erdwälle und die grössere Nähe zum Abbaugebiet (+Budget für die Verlegung und Einschränkung der nahegelegenen Abbautä
...[+++]tigkeiten);