111. ist besorgt, dass der Rechnungshof bei seiner Prüfung festgeste
llt hat, dass der Bekanntheitsgrad der Regelung für geografische Angaben bei Verbrauchern und Erzeugern
gering ist; bringt zudem seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die derzeit gewählten Optionen nach Ansicht des Hofs kaum dazu beitragen werden, die Regelung für geografische Angaben besser bekannt zu machen, und nicht geeignet sind, den Herstellern eine Beteiligung nahezulegen; fordert die Kommission daher auf, die Lage eingehend zu prüfen, eine klare Strateg
...[+++]ie auszuarbeiten und wirksame Maßnahmen und Mittel festzulegen, mit denen der derzeitigen mangelnden Bekanntheit der Regelung für geografische Angaben begegnet werden kann und ihre Erzeugnisse und Logos gefördert werden können, etwa indem sie selbst eine Kampagne durchführt;