In der Erwägung, dass es zur Verstärkung und Förderung dieser zahlreichen Massnahmen unerläs
slich war, diese in eine langzeitliche Planung einzubinden, und dass die Wallonische Regierung folglich auf se
iner Sitzung am 27. Juni 1997 ihr Einverständnis über meinen Vorschlag gegeben hat, von den Massnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung zu den sozialen Gesamtplänen überzugehen, und dass sie am 24. November 1997 ihre Absicht bestätigt hat, jene Gemeinden zu unterstützen, die sich diesem Programm für einen Zeitraum von drei Jahren
...[+++] angeschlossen haben;