Was den in diesem Klagegrund zur Diskussion gestellten Begriff « Produzent » betrifft, « is
t nicht einzusehen, dass der Dekretgeber den Eigentümer der Tiere, die die Düngemittel verursachen, nicht haftbar machen kann für die unterschiedlichen Verpflichtungen, die das Düngemitteldekret dem Produzenten auferlegt, unter anderem angesichts der typischen Prob
leme, die durch die integrierte Viehzucht, bei der ein Viehhalter ein sogenannter Vertrags
züchter Tiere eines anderen hält, her ...[+++]vorgerufen werden ».