19. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, einseitige Verpflichtungen auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen nicht zu akzeptieren; hält es für ausschlaggebend,
dass vergleichbare Anstrengungen von anderen Industrienationen außerhalb der EU akzeptiert und zumutbare Reduktionsverpflichtungen von Entwicklungs- und Schwelle
nländern übernommen werden; betont,
dass Reduktionsziele messbar, zur Berichterstattung geeig
net und überprüfbar sein müssen; ...[+++]