Ein
ige der bestehenden internationalen Rechtsakte sehen vor, daß dies indirekt ge schieht, indem die im Ausland ergang
ene Entscheidung zu einer neuen Entscheidung der nationalen Stellen führt. Dabei kann wiederum zwi schen
einer formalen Ent scheidung, in der die ursprüngliche Entscheidung vollstän dig wiederholt wird, und
einer Entscheidung unterschieden werden, in der die im Ausland ergangene Ent scheidung "assimiliert", d.h.
eine ...[+++] Entscheidung getroffen wird, die den Behörden of fengestanden wäre, wenn sie ursprünglich mit dem Fall be faßt gewesen wären.