22. nimmt die Anstrengungen zur Kenntnis, die
die Mitgliedstaaten unternehmen, um das Verfahren der gegenseitigen Evaluierungen durchzuführen; ist der Auffassung, dass das Evaluierungsverfahren ein wichtiges Instrument darstellt, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten zu bewerten; ist der Auffassung, dass der derzeitige Stand dieses Verfahrens es noch nicht ermöglicht, dessen Wirksamkeit zu bewerten; betont, dass bei dem besagten Verfahren überprüft werden muss, ob die in den Mitgliedstaaten geltenden Regelungen mit den Binnenmarktvorschriften in Einklang stehen od
er ob sie womöglich ...[+++]neue Hindernisse schaffen; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten dieser neuen Methode im Rahmen der Binnenmarktakte eingehend zu untersuchen;