Der Rat bestaetigt unter anderem seine Schlussf
olgerungen vom 29. Oktober 1990, wonach die CO2-Emissionen in der Gemeinschaf
t insgesamt bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 stabilisiert werden sollen, und appelliert zugleich an die anderen in Anhang I genannten Vertragsparteien, sich ebenfalls zu verpflichten, ihre CO2-Emissionen individuell oder gemeinsam bis zum
Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 zu stabilisieren, d.h. dieses Niveau nach dem
Jahre 2000 zumindest nic
...[+++]ht mehr zu ueberschreiten.