Beide Seiten einigten sich darauf, d
ass das Abkommen ab Juni 2016 in vollem Umfang anwendbar sein sollte, d. h. dass die Drittstaatsangehörige betreffenden Bestimmungen vorzeitig in Kraft gesetzt würden, damit die Kommission ihren dritten Fortschrittsbericht im Herbst
2016 vorlegen kann. Ziel ist es, den Visaliberalisierungsprozess, d. h. die Aufhebung der Visumpflicht für türkische Bürgerinnen und Bürger im Schengen-Raum, bis Oktober
2016 zu
vollenden, sofern die Anforderungen des Fahrplans bis dahin erfüllt sind
...[+++].