[29] Damit z. B. ein in solchen Lä
ndern hergestelltes Kleidungsstück die Ursprungseigenschaft für diese Länder erwerben kann, wird generell gefordert, dass eine "zweifache Be- oder Verarbeitung" in dem betreffenden Land stattfindet, was wiederum impliziert, dass wettbewerbsfähi
ge Stoffe verwendet werden, die entweder im Land hergestellt sind (was oft nicht der Fall ist) oder aus Ländern ein
geführt werden, mit denen eine Ursprungskumul ...[+++]ierung zulässig ist.