23. nimmt zur Kenntnis, dass die Rolle des IWF als Kreditgeber letzter Instanz gestärkt und die Darlehenskapazität des IWF durch die Zuweisung von Finanzmitteln in Höhe von etwa 500 Mr
d. US-Dollar erhöht werden soll; begrüßt insbesondere die Aufstockung der Sonderziehungsrechte (SZR) um 250 Mrd. US-Dollar; ist jedoch enttäuscht darüber, das
s die Zuteilung der neuen Sonderziehungsrechte nach den Kontingenten oder Stimmrechten der 186 Mitglieder des IWF erfolgen wird, was gemessen am Bedarf zu einer schweren Unterfinanzierung der Mitg
...[+++]lieder mit mittlerem Einkommen sowie der armen Entwicklungsländer führen wird, da diesen Ländern nur Sonderziehungsrechte im Umfang von 80 Mrd. US-Dollar zugeteilt wurden;