Familienangehörige von Wanderarbeitnehmern können soziale Vergünstigungen beanspruchen, u. a. auch Stipendien
[95], ohne dass sie eine Wohnortbedingung erfüllen oder bereits eine gewi
sse Zeit im Aufnahmemitgliedstaat gewohnt haben müssten[96]. Dagegen müssen nicht erwerbst
ätige EU-Bürger und deren Familienangehörige mindestens fünf Jahre im betreffenden Mitgliedstaat gew
...[+++]ohnt haben, wenn sie Hilfen zum Lebensunterhalt in Form von Stipendien oder Studiendarlehen erhalten wollen.