Mit der im Vermittlungsverfahren erzielten Einigung hat der Rat einer zentralen Projektauswahl zugestimmt, während sich das Europäische Parlament seinerseits damit einverstanden erklärte, dass die Kommission bei der Auswahl der Projekte Folgendes zu berücksichtigen hat: die anhand objektiver Kriterien festgelegte indikative Aufteilun
g auf die einzelnen Mitgliedstaaten, die von den Mitgliedstaaten unterbreiteten nationalen
Prioritäten und die Bemerkungen der Mitgliedstaaten dazu, ob die Projektanträge mit diesen nationalen Prioritäten
...[+++]übereinstimmen.