Ihr Verfasser der Stellungnahme, der sich von den bereits bestehenden Rechtsvors
chriften in einigen Mitgliedstaaten anregen ließ, die aus geschichtlichen und gesellschaftlichen Gründe
n früher als andere damit begonnen haben, sich eingehend
mit dem Problem zu befassen, schlägt insbesondere einige Änderungen vor, die darauf abzielen, den legislativen Text einfacher handhabbar und in der Praxis anwendbar zu machen
...[+++].