L. in der Erwägung, dass es dringen
d erforderlich ist, eine weniger intensive Landwirtschaft und andere Tätigkeiten des Menschen, die geringere Auswirkungen auf die U
mwelt haben, in den Mitgliedstaaten und in den Beitrittsländern beizubehalten, da wissenschaftliche Daten darauf hinweisen, dass sich dies positiv auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt auswirkt; in der Erwägung, dass viele Lebensraumtypen eng mit der Nutzung des Bodens und anderer Ressourcen durch den Menschen verbunden sind und äußerst empfindlich auf eine Änderu
...[+++]ng der Art dieser Nutzung reagieren; in der Erwägung, dass nach Maßgabe der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Agenda 2000 Maßnahmen zur Förderung der Durchführung von "Natura 2000“ - einschließlich der Schaffung von Pufferzonen und ökologischen Korridoren - zur Verfügung stehen, und dass diese sorgfältig angewendet und bewertet werden müssen sowie ihre Mittelausstattung wesentlich aufzustocken ist; mit der Aufforderung an die Kommission, in Zukunft einen ausdrücklichen Hinweis auf das Netz "Natura 2000“ im Rahmen der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums einzuschließen,