261. stellt fest, dass der Rechnungshof 2013 bei fünf von acht geprüften Vorgängen im Bereich Verkehr jeweils mindestens einen Fehler festgestellt hat; weist darauf hin, dass der Anteil der fehlerhaften Vorgänge 2013 im Vergleich zu 2012 von 49 % auf 62 % gestiegen ist; ist besorgt, dass der Rechnungshof, wie bei den in den Vorjah
ren geprüften TEN-V-Projekten, wieder mehrere Fehler im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der für die Auftragsvergabe geltenden EU-Vorschriften bzw. einzelstaatlichen Vorschriften feststellt; stellt fest, dass die GD MOVE weder 2012 noch 2013 Vorbehalte aufgrund von Fehlern bei der öffentlichen Auftragsver
...[+++]gabe geäußert hat; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um derartige Fehler künftig auszuschließen; weist darauf hin, dass die Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen der Empfänger von Finanzhilfen der Kommission, Fördergeldern und Mitteln ausgeweitet werden müssen, damit die Bereitstellung von Ressourcen durch die Gemeinschaft nicht missbraucht werden kann und eine Überprüfung der Leistung sichergestellt ist; hebt hervor, dass der Förderzeitraum 2007-2013 zwar formal abgelaufen ist, für Mittel aus dem Kohäsionsfonds jedoch der Grundsatz N+2 gilt, sodass zahlreiche Projekte noch bis Ende des Jahres in der Aufbauphase sind;