2. weist mit Nachdruck auf den Schaden für die Wirtschaft und den Einzelnen infolge des geschlechtsspezifischen Lohngefälles hin; weist nachdrücklich darauf hin, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle teilweise darauf zurückzuführen ist, dass in Wir
tschaftszweigen, in denen Frauen überrepräsentiert sind, oft niedrigere Löhne und Gehälter bezahlt werden; fordert die Beteiligten dringend dazu auf, die Lohnentwicklung transparenter zu gestalten, um den Fortbestand oder die Vergrößerung von Lohnunterschieden abzuwenden; fordert die Kommission auf, die bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf das geschlechtsspe
...[+++]zifische Lohngefälle (Richtlinie 2006/54) zu überarbeiten, wie das Parlament dies in seiner Entschließung vom 13. März 2012 gefordert hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern politische Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu konzipieren, bei denen die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt im Vordergrund steht und die Chancengleichheit in Bezug auf die Mobilität gefördert wird;