26. begrüßt die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Reformen der Rechtsvorschriften über den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und Menschenhandel;
räumt jedoch ein, dass diese Reformen nicht ausreichen und dass weitere
Maßnahmen ergriffen werden sollten; ist weiterhin zutiefst besorgt über die zahlreichen Fälle häusli
cher Gewalt und den verbreiteten Handel mit Frauen und Kindern zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung und Zwang
...[+++]sarbeit; ist besorgt darüber, dass zwar in zunehmendem Maße Zwischenfälle in diesem Bereich gemeldet werden, dass diesen Meldungen jedoch nicht immer entsprechende polizeiliche Ermittlungen oder von den Gerichten ausgestellte Schutzanweisungen folgen; fordert die vollständige Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Frauen und Kindern vor sämtlichen Formen von Gewalt sowie die Annahme und Umsetzung eines umfassenden Systems für ihren Schutz und ihre Rehabilitierung, einschließlich einer obligatorischen und wirksamen Registrierung aller Kinder und Neugeborenen, der umfassenden Gewährung kostenloser rechtlicher, sozialer und psychologischer Hilfe für die Opfer, Kampagnen zur Sensibilisierung der Gesellschaft, angemessener Schulung der Strafverfolgungsbehörden und Schaffung eines Netzes von Schutzeinrichtungen (die in ausreichender Zahl und Qualität vorhanden und in der Lage sein müssen, den verschiedenen Bedürfnissen der Opfer von häuslicher Gewalt und Menschenhandel gerecht zu werden); fordert die Kommission auf, die zuständigen albanischen Stellen diesbezüglich stärker zu unterstützen;