56. ist der Ansicht, dass Handel und Menschenrechte Hand in Hand gehen können un
d die Geschäftswelt eine wichtige Rolle spielen muss, was die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie angeht; vertritt die Auffassung, dass die Förderung der Menschenrechte auf Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtscha
ft gründen sollte; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die europäischen Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen sollten um sicherzustellen, dass bei ihren Tätigkeiten in Drittländern die Menschenrechtsnormen eingehalt
...[+++]en werden; bekräftigt außerdem, wie wichtig es ist, dass die EU die soziale Verantwortung der Unternehmen fördert und dass europäische Unternehmen bei der Förderung internationaler Standards für Unternehmen und Menschenrechte eine Führungsrolle übernehmen; fordert die EU darüber hinaus auf, bei der 12. Tagung der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für Menschenrechte und transnationale Unternehmen sowie andere Wirtschaftsunternehmen eine aktive Rolle zu übernehmen und die Bemühungen zu unterstützen, ihre Politik mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen in Einklang zu bringen; empfiehlt der EU und ihren Mitgliedstaaten, sich an der Debatte über ein rechtsverbindliches internationales Instrument zu Unternehmen und Menschenrechten innerhalb des Systems der Vereinten Nationen zu beteiligen;