Sie könnten folgende Elemente umfassen: Verpflichtung seitens der EU-Mitgliedstaaten, keine Arbeitskräfte aus den
Berufsgruppen, bei denen in dem betreffenden Land Abwanderung droht, einzustellen; Verfahren, um es den in das betreffende Drittland zurückkehrenden Fachkräften zu erleichtern, ihr Arbeitsleben zwischen zwei Ländern zu gestalten; oder Unterstützung des Partnerlandes durch die Gemeinschaft und/oder Mitgliedstaaten, um im Land ausreichend attraktive Berufsmöglichkeiten, insbesondere für Hochqualifizierte zu scha
ffen und damit eine Alternative zur Auswa ...[+++]nderung zu bieten.