20. stellt fest, dass die Bekämpfung nicht-konventioneller Aktivitäten auf sämtlichen (einschließlich militärischen) Instrumenten
der GSVP aufgebaut sein muss, da Einsätze oftmals unter sehr schwierigen Bedingungen erfolgen und die Akteure über eine breit gefächerte Auswahl an gefährlichen Waffen verfügen; fordert, dass im Rahmen der GSVP geführte Einsätze gemäß dem Beispiel des Vorgehens der EU am Horn von Afrika, wo derzeit die Missionen EU NAVFOR Atalanta und EUCAP Nestor vonstat
tengehen, durch die anderen externen Instrument ...[+++]e der EU unterstützt werden, sodass die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Ursachen der Krisen angegangen und die betroffenen Gebiete nachhaltig gesichert werden;