39. schlägt vor, zunächst zu prüfen, inwieweit KMU aus der Union Nutzen aus einer vom IASB a
usgearbeiteten Norm ziehen können; stellt fest, dass das IASB sich selbst normalerweise als Normgeber im Interesse von Investoren am Kapitalmarkt betrachtet; weist darauf hin, dass das IASB in seiner "Basis for conclusions" bestätigt, dass für KMU andere Anforderungen gelten als für Investoren am K
apitalmarkt; wirft daher die Frage auf, inwieweit die Ausgewogenheit bezüglich KMU beim IASB derzeit ausreichend ist; weist ferner d
arauf hin, ...[+++] dass aus anderen Teilen der Welt eine Forderung nach Ausarbeitung einer Norm für KMU kommen kann und schlägt vor, entsprechende Forderungen sorgfältiger zu prüfen; betont, dass dies unbeschadet einer Annahme eines späteren Standards durch die Europäische Union erfolgt;