47. hebt die Entscheidung des Rates von 2009 hervor, die Menschenrechts- und Demokratieklausel auf alle Abkommen auszudehnen und eine Verbindung zwischen diesen Abkommen und den Freihandelsabkommen herzustellen, gegeb
enenfalls durch die Aufnahme einer sogenannten Überleitungsklausel; nimmt Bezug auf den Verweis auf die Entwicklung von Kriterien für die Anwendung dieses Punkts im EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie; stellt fest, dass die Ausdehnung der Anwendung der Menschenrechtsklausel notwendigerweise einen klaren Mechanismus für ihre Umsetzung auf institutioneller und politischer Ebene erfordert und daher um einen opera
...[+++]tiven Durchsetzungsmechanismus ergänzt werden muss; besteht darauf, dass in alle Abkommen, die die EU sowohl mit Industrie- als auch mit Entwicklungsländern schließt, einschließlich sektorbezogene Abkommen und Handels- und Investitionsabkommen, einklagbare und nichtverhandelbare Menschenrechtsklauseln aufgenommen werden müssen; hält es für wesentlich, dass alle Partnerstaaten, insbesondere gleichgesinnte Länder und strategische Partner, mit denen die EU Abkommen verhandelt, dieser verbindlichen Verpflichtung beitreten;