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0. betont, dass staatliche FuE-Beihilfen unter Berücksichtigung der Ziele von Lissa
bon bewertet werden sollten und diese Beihilfen den Mitgliedstaaten die Möglichke
iten bieten können, sowohl Marktversäumnisse auszugleichen als auch Maßnahmen vorzusehen, die der Industrie einen Anreiz bieten, stärker in FuE zu investieren; unterstreicht jedoch, dass FuE-Beihilfen keine Beihilfen auslösen d
...[+++]ürfen, die den Wettbewerb verfälschen, indem insbesondere etablierte Marktteilnehmer begünstigt werden; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, in den Mitgliedstaaten bestehende ordnungspolitische und fiskalische Hemmnisse, die der Entwicklung junger und innovativer Unternehmen entgegenstehen, zu beseitigen;