J
. in der Erwägung, dass Angehörige religiöser Minderheiten durch die pakistanischen Blasphem
iegesetze gefährdet sind, wenn sie sich frei äußern oder ihre Religion offen ausüben; in der Erwägung, dass die Anwendung dieser Gesetze seit einigen Jahren Anlass zu weltweiter Sorge gibt, da die Anschuldigungen oftmals aus Gründen der Vergeltung, des wirtschaftlichen Vorteils oder der religiösen Int
oleranz vorgebracht ...[+++]werden und eine Kultur der Denunziation begünstigen, wodurch aufgebrachten Massen eine Bühne für Belästigungen und Übergriffe geboten wird; in der Erwägung, dass Pakistan im Rahmen der Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen aufgefordert wurde, die Blasphemiegesetze aufzuheben oder zumindest umgehend Schutzvorkehrungen einzuführen, um einen Missbrauch des Gesetzes zum Schikanieren von Bürgern, die oftmals Angehörige von Minderheitengemeinschaften sind, zu verhindern;